1. Anwendbarkeit
Aufträge an die Media Schweiz AG können ausdrücklich und gültig auch mündlich/telefonisch erteilt werden, womit der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist. Zum Zweck der Mitarbeiterschulung und aus Beweisgründen ist die Media Schweiz AG berechtigt, Telefongespräche bzw. tele- fonische Bestellungen jederzeit auf Tonträger aufzunehmen. Dabei gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, welche die vertraglichen Beziehungen zwischen Media Schweiz AG und einem Inserenten oder Werbevermittler sowie zwischen Werbegesellschaften oder Media- Agenturen regeln. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage media-schweiz.com zu finden. Auf jeder Auftrags- Bestätigung wird ebenso auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.
2. Vertragsabschluss
Es gelten die jeweils gültigen Anzeigentarife, zuzüglich Mehrwertsteuer. Preisänderungen treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Der Rabatt wird auf der Rechnung direkt in Abzug gebracht.
3. Datum- und Platzierungsvorschriften
Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Platzierungsvorschriften haben nur Gültigkeit, wenn der tarifliche Zuschlag auf der Auftragsbestätigung ersichtlich ist und dieser vom Inserenten oder der Werbevermittlung auch bezahlt wird. Andernfalls werden sie als Wunsch betrachtet.
4. Verlagsrecht
- Media Schweiz AG behält sich folgende Rechte vor:
- Das Verlangen von Änderungen der Inserateninhalte oder das Ablehnen von Inseraten ohne Angaben von Gründen.
- Das um eine Ausgabe vor- oder zurückschieben von nicht unbedingt termingebundene Inserate wegen technischen Gründen.
- Das Annehmen von Aufträgen für Werbebeilagen und Beihefte erst nach Genehmigung eines Musters.
- Die aperiodische Erscheinung ist Bestandteil der dynamischen Versandart und unterliegt ganz dem Verlag
5. Korrekturabzüge
Für Korrekturabzüge müssen die Druckunterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Vollvorlagen werden keine oder nur mittels Verrechnung (siehe Punkt 3) Probeabzüge geliefert. Inserate werden auch dann publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht.
6. Druckmaterial
Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Die Media Schweiz AG kann Datenträger, Reinzeichnungen, Filme und Fotos nach drei Monaten seit letztem Erscheinen ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Inserenten nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden. Die Media Schweiz AG gewährleistet die druck- technisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Bei Lieferung mangelhafter Unterlagen übernimmt die Media Schweiz AG keine Haftung. Der Kunde ist verantwortlich, dass die Vorlage fristgerecht zwei Tage vor Erscheinungsdatum bei der Media Schweiz AG vorliegt. Ist dies nicht der Fall, darf das bereits vorhandene Inserat verwendet werden.
7. Beleglieferung
Es wird ein Belegexemplar kostenlos geliefert.
8. Gut zum Druck
Ein Gut zum Druck wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen rechtzeitig dem Verlag vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt an den abgemachten Tagen, selbst wenn das GzD noch aussteht.
9. Zahlungskonditionen
Bei allen Dispositionen sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, innert 20 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Vorauszahlungen können situativ einverlangt werden. Erfolgen diese Zahlungen zu spät, erscheint das nicht termingebundene Inserat in der nächstfolgenden Ausgabe(n). Die Media Schweiz AG kann aufgrund verspäteter Zahlung oder Zahlungsanzeige nicht haftbar gemacht werden. Kosten bei Zahlungsverzug: Nach mindestens 2 schriftlichen Mahnungen wird der Fall an ein Inkassobüro weitergeleitet, welches eine Bearbeitungsgebühr gemäss www.fairpay.ch erhebt.
10. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen
Reklamationen wegen fehlerhaftem Erscheinen oder Nichterscheinen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erscheinungsdatum schriftlich anzubringen. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige innert gleicher Frist berechtigt, zu verlangen, dass seine Anzeige nochmals publiziert wird, wo- bei jedoch keine Kosten zurückerstattet werden. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten dadurch kompensiert, dass dem Kunden gratis ein entsprechender neuer Inserateplatz zur Verfügung gestellt wird. Fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen die Aussage nur unerheblich. Ersatzansprüche, die über die Insertionskosten hinausgehen, können nicht anerkannt werden. Die genannten Ansprüche entfallen
- bei Fehlern von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen
- bei Datenverschiebung
- bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften
- bei ungeeigneten Vorlagen sowie
- bei Abweichen der Farben oder typografischer Vorschriften.
Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die vorerwähnten wegen fehlerhaftem Erscheinen, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen werden ausgeschlossen. Bezahlte redaktionelle Texte werden den Inserate- Bestimmungen gleichgestellt.
10.1. Kostenlose Inserate
Bei fehlerhaften kostenlosen Insertionen (Füllerinserate) übernimmt die Media Schweiz AG keine Haftung.
- Verantwortung für den Inhalt der Inserate
Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und ist dafür gegenüber dem Verlag verantwortlich. Der Inserent ist selbst verantwortlich, dass eine aktuelle Inseratenvorlage bei der Firma Media Schweiz AG vorliegt, wenn er mehrere Inserate auf das Jahr verteilt schaltet. Die Sachbearbeiter sind nicht verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass keine aktuelle Vorlage vorliegt.
12. Annullierung von Aufträgen
Der mündliche Vertrag ist für beide Parteien gemäß dem schweizerischen Obligationenrecht verbindlich. Stornierungen und Verschiebungen der Daten, sowie Änderungen können nur bis fünf Arbeitstage vor der Erscheinung getätigt werden. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, entweder per Post oder Mail. Für eine Stornierung kann eine Stornogebühr zwischen CHF 25.00.– CHF 1’000.– (je nach Inseratenbetrag) verrechnet werden. Die Bearbeitungs- gebühr bezieht sich auf die Größe und Anzahl der Inserate, welche storniert werden müssen, sowie den Zeitpunkt der Stornierung. Wird ein rabattberechtigter Auftrag vorzeitig storniert, wird der bereits bezogene Rabatt in Rechnung gestellt.
13. Missbräuchliche Inserate Verwendung durch Dritte
Die irgendwie geartete Verwendung von abgedruckten oder auch Online- Diensten eingespiesenen Inseraten und/oder durch die Media Schweiz AG erstellten redaktionellen Beiträge (PR) durch Dritte ist unzulässig. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die Media Schweiz AG dagegen vorgehen kann.
14. Schriftlichkeit
Als schriftliche Erklärung einer Partei gilt jede Briefkorrespondenz.
15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand im Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird ausdrücklich und einzig das Gericht am Domizil der Media Schweiz AG bestimmt.
Stand 01.12.2023 / Media Schweiz AG